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Natura 2000
Artikel vom 22.11.2011, von Beate
Das Natura-Projekt ist ein EU-weites Projekt aus miteinander vernetzten Naturschutzgebieten. Ziel ist es, damit länderübergreifenden Naturschutz betreiben zu können sowie die reichhaltige Biodiversität Europas nachhaltig bewahren und entwickeln zu können. Die zu Natura 2000 gehörenden Naturschutzgebiete unterliegen dabei der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH, sowie der Vogelschutzrichtlinie. Das Projekt repräsentiert mit seinen Schutzgebieten sowohl typische wie auch besondere und seltene Lebensräume inklusive Tier- und Pflanzenarten aus allen Gebieten Europas
2010 umfasste das Natur-Netzwerk bereits 18% der Fläche der EU.
Das Aufnahmeverfahren ins Natura-Netzwerk:
Nicht jedes Naturschutzgebiet gehört automatisch dem Natura-Projekt an, jedoch wurden bei Gründung des Projektes sehr viele Schutzgebiete, die den Regeln der FFH bereits entsprachen, aufgenommen.
Die Aufnahme eines Schutzgebietes beginnt damit, dass die Mitgliedsstaaten des Projektes der EU-Kommission Gebiete vorschlagen, die ihrer Meinung nach schutzbedürftig sind und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Schutzgebiete müssen entweder "natürliche Lebensraumtypen" umfassen oder/und Gebiete sein, die Habitate (also Lebensräume) bestimmter Tier- oder Pflanzenarten beeinhalten, sein. Diese Kriterien wurden im Anhang der FFH genau festgehalten und hier nur sehr vereinfacht dargestellt.
Über die Aufnahem diese "proposed sites of Community importance" (dt: vorgeschlagene Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung) wird dann unter den Mitgliedsstaaten abgestimmt und die angenommenen Gebiete von der EU-Kommission auf die Liste der Natura-Gebiete aufgenommen.
Über Gebieten, die der Vogelschutzrichtlinie unterliegen, muss nicht abgestimmt werden. Hier genügt zur Aufnahme der Vorschlag eines Mitgliedsstaates.
Natura 2000 in der Praxis:
Wurden Gebiete in der Abstimmung aufgenommen, steht es nun in der Pflicht der jeweiligen Länder, zu denen diese zukünftigen Schtzgebiete gehören, Maßnamen für den "günstigen Erhaltungszustand" zu treffen, der in der FFH definiert ist. Die Auswahl der Methoden hierfür unterliegt der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Länder, allerdings müssen sie spätestens in 6 Jahren nach der Aufnahme durchgeführt werden. Zudem müssen die Länder alle 6 Jahre der Europäischen Kommission einen Bericht über ihre Bemühungen vorlegen. Wurde ein Gebiet als Schutzgebiet anerkannt, heißt das jedoch in der Praxis nicht unbedingt, dass dieser Landstrich nicht mehr bewirtschaftet darf. Die Bewirtschaftung ist grunsätzlich erlaubt, verstoßen die Methoden nicht gegen die Schutzmaßnahmen und werden dadurch die zu schützenden Tier- und Pflanzearten nicht in besonders schwerer Weise beeinträchtigt. Manchmal ist eine Bewirtschaftung sogar erwünscht oder gar notwendig, um das Gebiet ausreichend schützen zu können. Im Gegensatz zu der FFH und der Vogelschutzrichtlinie gibt es allerdings auch noch die Sonderformen der Wild-Europaschutzgebiete (jagdrechtliche Aspekte, v.a. in Österreich) sowie die Meeresschutzgebiete. Deutschland meldete 2004 10 Meeresschutzgebiete in der Nord- und Ostsee an.
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